Gesetz zur Senkung der Bürokratie

Gesetz zur Senkung der Bürokratie

Mit einem neuen Gesetz soll die administrative Belastung für physische und rechtliche Personen gesenkt werden. Außerdem sollen öffentliche Einrichtungen verpflichtet werden, öffentliche Informationssysteme zu nutzen. Das Gesetz arbeitete das Amt des Vizepremiers aus. Es handle sich um den ersten Schritt bei der Erleichterung der Kommunikation zwischen dem Bürger und dem Staat, betonte der stellvertretende Regierungschef Peter Pellegrini. Laut dem Gesetzesentwurf sollten die Antragsteller nicht mehr verpflichtet sein, bei jeglichen Anträgen und Gesuchen diverse urkundliche Unterlagen vorzulegen. Die Zusammenstellung der notwendigen Informationen zum Antragsteller werden die Beamten aus den öffentlichen Informationssystemen gewinnen müssen. Das Gesetz sollte am 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Quelle: TASR


Sofia Miklovic, Foto: TASR

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