Schärfere Regeln für den Verkauf frischer Backwaren

Schärfere Regeln für den Verkauf frischer Backwaren

Das Landwirtschaftsministerium der Slowakischen Republik strafft mit einer neuen Verordnung deutlich die Regeln für den Verkauf frischer Backwaren. Es reagiert damit auf Beschwerden der Verbraucher in Fällen, in denen der Einzelhandel Backwaren als frisch deklariert, obwohl es sich um eingefrorene und erneut aufgebackene Ware handelt. Die Käufer stellen immer wieder fest, dass zum Beispiel ein Teil der Brötchen innen noch gefroren ist, obwohl sie zum gleichen Preis zusammen mit anderen als frisch gebacken angebotenen Gebäckstücken verkauft wurden.

Es sollen künftig strenge Kontrollen durchgeführt werden, erklärte die auch für den Verbraucherschutz zuständige Ministerin Gabriela Matečná und forderte zugleich die Kunden auf, sofort Kontakt mit der staatlichen Veterinär- und Lebensmittelbehörde aufzunehmen, wenn sie Verstöße gegen die Verordnung feststellen. Verkäufer, die die Verordnung des Agraressorts durch mangelhafte Kennzeichnung der Lebensmittel oder Irreführung der Verbraucher verletzen, haben mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro zu rechnen. Ministeriumssprecher Michal Feik dazu gegenüber RTVS:

In erster Linie möchten wir, dass der Verbraucher nicht getäuscht wird, denn es besteht ein riesengroßer Unterschied zwischen den frischen und den beispielsweise eingefrorenen Backwaren.

Nachdem in den letzten Monaten bereits eine intensive Diskussion über die Qualität von Lebensmitteln insgesamt geführt wird und die Slowakei wie auch andere Staaten die unterschiedliche Zusammensetzung und Güte gleicher Produkte großer Handelsketten innerhalb der EU beklagt, widmet sich nun die Regierung auch jenen Problemen, die innerhalb des Landes zu suchen und in Angriff zu nehmen sind.

Die Novelle der Verordnung über Backwaren, Süßwaren und Teigwaren verbietet nunmehr das Einfrieren von nicht verkauftem Gebäck und ähnlichen Produkten sowie deren anschließenden Verkauf zusammen mit tatsächlich frischen Artikeln. Sie untersagt darüber hinaus auch das Mischen von frischen Backwaren mit vorgebackenen und gefrorenen bzw. gekühlten Lebensmitteln. Der Frische-Begriff wird neu definiert, indem die zulässige Zeit für frisch gebackene Produkte ab deren Auslieferung von 24 auf 12 Stunden verkürzt wird. Ferner wird der Einsatz von Konservierungsmitteln neu geregelt sowie deren Verwendung in frischen Backwaren verboten. Die neue Verordnung tritt am 1. August in Kraft.

Quelle: TASR / RTVS

Kay Zeisberg, Foto: TASR

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