Österreichische Asyl-Bewerber in der Slowakei

Österreichische Asyl-Bewerber in der Slowakei

Zwei Jahre lang haben 1200 Asyl-Bewerber aus Österreich im südslowakischen Gabčíkovo Unterkunft und Versorgung erhalten. So lange galt dasAbkommen zwischen Österreich und der Slowakei. Es waren alle Migranten, die in Österreich Asyl beantragten. Wegen Mangel an Unterkunftsmöglichkeiten hauptsächlich im Flüchtlingslager Traiskirchen hatte die Slowakei angeboten, vorübergehend die Asylbewerber aufzunehmen. Zu keinem Zeitpunkt durfte jedoch die Zahl der auf einmal untergebrachten Flüchtlinge die 500 überschreiten. Die meisten Asylbewerber waren syrischer Nationalität. Keiner zeigte Interesse daran in der Slowakei zu bleiben. Im Einklang mit dem Abkommen wurden die Flüchtlinge zwar in der Slowakei versorgt, für das Asylverfahren waren aber weiterhin die österreichischen Ämter zuständig.


Das Abkommen, das die damalige österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und ihr slowakischer Ressortkollege Robert Kaliňák im Juli 2015 unterzeichneten, läuft in diesen Tagen aus. Obwohl die Anzahl der Migranten den Stand von 2015, als sich die Migrationswelle zugespitzt hatte, nicht erreiche, könne die Slowakei im Rahmen der Solidarität auf diese Art auch weiterhin helfen, so das Innenministerium. Dem Sprecher des slowakischen Innenministeriums zufolge, sei die Slowakei bereit, das Abkommen zu verlängern. Darüber werden die Innenminister beider Länder beim Salzburg Forum kommende Woche in Budapest verhandeln.


Die Einwohner der Gemeinde Gabčíkovo sowie einige politische Parteien protestierten anfangs gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Doch im Laufe von zwei Jahren sei es zu keinem Zwischenfall gekommen, informierte die Kanzlei des slowakischen Innenministers.


Die Entscheidung über Asyl-Erteilung wird von der Migrationsbehörde des Innenministeriums getroffen. Wenn Flüchtlinge nicht nachweisen können, dass sie in ihrem Heimatland verfolgt werden, gleichzeitig aber aus einem Land stammen, in das sie nicht zurückgeschickt werden können, kann ihnen ein Ergänzungsschutz für höchstens zwei Jahre erteilt werden.


Quelle: TASR

Jürgen Rendl, Foto: TASR

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