Präsident Kiska muss drei neue Verfassungsrichter ernennen

Präsident Kiska muss drei neue Verfassungsrichter ernennen

Präsident Andrej Kiska muss drei neue Verfassungsrichter ernennen. Darüber hat am Mittwoch der Erste Senat des slowakischen Verfassungsgerichts entschieden. Kiska wollte die vom Parlament vorgeschlagenen Kandidaten ursprünglich nicht ernennen. Der Grund dafür waren seiner Meinung nach ungenügende Fachkenntnisse. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Peter Brňák, erklärt: „Laut Verfassung, muss sich der Präsident nach diesem Vorschlag richten. Freie Hand hat er nur zwischen der vorgeschlagenen Kandidaten."

Es gibt sieben Kandidaten für drei Richterämter. In der Verfassung steht, dass für jedes Amt zwei Kandidaten vorgesehen sind. Kiska wird sich mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts gemeinsam mit seinen Beratern beschäftigen.

Stanislav Gaňa, Rechtsanwalt des Präsidenten, über die entstandene Situation: „Ich setze voraus, dass seine Entscheidung im Einklang mit der Verfassung, der Entscheidung des Verfassungsgerichts und seiner bisherigen Äußerung sein wird. Ich bitte um Nachsicht, wenn es einige Tage oder Wochen dauern wird, bis man sich in die Entscheidung des Gerichts eingelesen hat. Danach teilt der Präsident seine Entscheidung mit, wie er das auch angekündigt hat."

Der Präsident geriet wegen der Ernennung mit dem ehemaligen Parlamentsvorsitzenden Peter Pellegrini sowie dem derzeitigen Parlamentsvorsitzenden Andrej Danko in Konflikt. Trotz der Aufforderung von Kiska haben sie keine neue Wahl der Verfassungsrichter ausgerufen. Danko zufolge gibt es in dieser Angelegenheit kein Hindernis mehr. Das Verfassungsgericht wird seine Reihen komplett haben. Danko hofft darauf, dass der Präsident zu der Entscheidung des Verfassungsgerichtes bald Stellung bezieht. Er meint, dass Kiska die drei Verfassungsrichter aus den vorgeschlagenen Kandidaten ernennen sollte. In der Stadt Revúca, wo die Regierung tagte, hat sich Premier Robert Fico zu der Entscheidung des Verfassungsgerichtes dahingehend geäußert, dass Kiska drei von den vorgeschlagenen Kandidaten auswählen müsse, ob es ihm gefalle oder nicht. Fico geht davon aus, dass es keine andere Möglichkeit gibt.

Falls der Präsident nicht drei Kandidaten aus den vorgeschlagenen ernennt, wird seine Entscheidung als verfassungsrechtlichen Verstoß wahrgenommen. Drei Fünftel der abgegebenen Stimmen der Abgeordneten würden dann genügen, um eine Klage gegen den Präsidenten erheben zu können. Über die Amtsenthebung würde dann das Verfassungsgericht entscheiden.

Quelle: TASR


Naďa Vojtková, Foto: TASR

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