Mehr Unterstützung für schwerkranke Menschen

Mehr Unterstützung für schwerkranke Menschen

Schwerbehinderte Menschen könnten ab nächstem Jahr mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Die Regierung schnürte nun ein Maßnahmenpaket für 40 Millionen Euro. Dies muss aber nicht automatisch bedeuten, dass einige akute Probleme sich lösen.

Mehrere Jahre lang hat die Regierung nichts für schwerbehinderte Menschen unternommen. Die Zuschüsse für persönliche Assistenten wurden nicht erhöht oder um ein paar Cent pro Stunde. Nun soll deren Stundenlohn sich um einen Euro erhöhen: auf 3,82 Euro. Dadurch dass die persönlichen Assistenten so schlecht bezahlt sind, war es schwer für schwerbehinderte Menschen Helfer zu finden. Hauptsächlich Rentner oder Studenten nahmen eine derartige Arbeit an. Der Vorsitzende der stärksten Regierungspartei Smer-SD Robert Fico: „Wir sind davon überzeugt, dass die Erhöhung des Stundensatzes diesen Beruf etwas attraktiver macht."

Auch Silvia Shazhad ist dieser Ansicht. Sie ist die einzige slowakische Abgeordnete im Rollstuhl. Sie geht allerdings davon aus, dass das Maßnahmenpaket nur kurzfristig einen Effekt zeigen werde. Für eine langfristige Verbesserung der Lage müsse man schon einen Stundensatz von über 4 Euro pro Stunde anpeilen: „So ist ein persönlicher Assistent immer noch an der Grenze zum Mindestlohn. Er arbeitet aber selbstständig, hat keine sozialen Sicherheiten, keine Arbeitslosenversicherung, keine Invalidenversicherung."

Die persönlichen Assistenten sollen durch die Gesetzesnovelle allerdings auch verpflichtet werden, über ihre Arbeit täglich Buch zu führen. Dies sei laut dem Vorsitzenden der Union der Blinden und Schwachsichtigen der Slowakei ein bürokratischer Mehraufwand für die Arbeitsämter. Branislav Mamojka: „Wir wollen, dass die Angestellten der Arbeitsämter uns fachlich mehr Zeit widmen können und nicht, dass sie mehr Zeit mit Verwaltungsaufwand verbringen. Wir glauben fest daran, dass sich hier noch etwas ändert."

Dem Minister für Arbeit, Soziales und Familie Ján Richter zufolge seien die Zuschüsse in der Vergangenheit teilweise missbraucht worden. Dies wolle man so verhindern. Die geplante Gesetzesnovelle beinhaltet auch eine Erhöhung des Zuschusses des Pflegegeldes für Menschen mit schwerer körperlicher Beeinträchtigung. Der soll sich um 120 Euro auf 370 Euro erhöhen. 2020 solle er sich dann auf die Höhe des Mindestlohnes belaufen. Außerdem soll für pflegebedürftige minderjährige Kinder ein Sonderzuschuss eingeführt werden. Es wird erwartet, dass die Parlamentarier die Novelle ohne Probleme verabschieden. Dann könnte das Gesetz bereits nächsten Monat in Kraft treten.

Quelle: RTVS


Katrin Litschko, Foto: TASR

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