Slowakei bewirbt sich um Europäische Arbeitsagentur

Slowakei bewirbt sich um Europäische Arbeitsagentur

Der Sitz der Europäischen Arbeitsagentur (ELA) könnte die Position der Slowakei im Rahmen der Europäischen Union festigen sowie mehrere Vorteile für die gesamte Region Bratislava bringen. So begründete die Regierung ihre Zustimmung der Kandidatur für die Einrichtung der Agentur in der slowakischen Hauptstadt.

Die ersten Reaktionen auf die Kandidatur der Slowakei seien dem slowakischen Arbeitsministerium zufolge positiv. In diplomatischen Kreisen werde die Slowakei als Kandidat mit starkem Potenzial bewertet. Im Rahmen der Eurozone ist sie nämlich das einzige Land ohne irgendeine europäische Agentur oder Institution. Die Slowakei sei Dank ihrer geografischen Lage ein interessanter Standort, außerdem habe sie niedrigere Betriebskosten als westliche Länder, hieß es im Entwurf des Arbeitsministeriums. Angaben von Eurostat zufolge ist die Slowakei auch das drittsicherste Land in der EU.

Die Agentur, die 144 Angestellte haben soll, könnte schrittweise bis zum Jahr 2023 aufgebaut werden. Ihre Tätigkeit sollte sie jedoch bereits im Laufe des kommenden Jahres beginnen. Ihr Haushaltsplan, der aus dem EU-Budget gedeckt wird, rechnet mit einer Summe in einer Höhe von knapp 51 Millionen Euro.

Über den Sitz der Arbeitsagentur werden die Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedsländer entscheiden. Daher werde eine erfolgreiche Kandidatur die systematische Durchsetzung dieses Zieles bei den Verhandlungen mit den Vertretern anderer Mitgliedsstaaten sowie EU-Institutionen auf allen Ebenen erfordern, steht im Dokument zur Kandidatur. Zu den Anforderungen für den Sitz der Agentur zählen: ein geeignetes Bürogebäude mit einer garantierten Mietdauer von mindestens zehn Jahren, ein passender Ort mit guter Infrastruktur und günstiger Erreichbarkeit aus anderen EU-Ländern, ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten für die Familien der künftigen Angestellten.

Das Ziel der Europäischen Arbeitsagentur ist es, Gerechtigkeit und Vertrauen in den einheitlichen Arbeitsmarkt zu fördern. Und zwar durch die Gewährleistung einer gerechten, einfachen und effizienten Durchsetzung der EU-Regeln im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität und der Koordination der sozialen Sicherheiten.

Quelle: TASR


Sofia Miklovic, Foto: TASR

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