Mehr Schutz für Whistleblower

Mehr Schutz für Whistleblower

Wer Gesetzesverstöße anzeigt, soll künftig stärker geschützt werden. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf Regeln zum Schutz von Whistleblowern geeinigt. So soll das Melden von Verstößen abgesichert werden und Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber sollen erschwert werden. Es handelt sich dabei um den ersten EU-weiten Schutz für Informanten.

Die zuständige Berichterstatterin für das neue Gesetz, die französische Sozialistin Virginie Rozière meinte, es sei ein Kampf gewesen, um einen Text zu bekommen, der den Erwartungen entspricht: „Whistleblower müssen geschützt werden und gleichzeitig die besten Mittel bekommen, um gehört zu werden und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen."

Als Whistleblower gilt, wer rechtswidrige Machenschaften an seiner Arbeitsstelle anzeigt. Dabei geht es aber nicht nur um Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen bei Großunternehmen, sondern auch bei kleinen Firmen.

Eine der wichtigsten Neuigkeiten ist, dass alle Firmen, die mehr als 50 Angestellte haben, geschützte Berichtswege für Whistleblower sicherstellen müssen. Wenn auf einen internen Hinweis keine Reaktion folgt, sollen Angestellte die Möglichkeit erhalten, straffrei Gesetzesverstöße anzuzeigen. Hinweisgeber, die ihre Kritik öffentlich äußern, sollen nicht bestraft werden. Der slowakische EU-Abgeordnete Ivan Stefanec vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz meinte, dass bei derartigen gemeinsamen Regeln die EU geteilter Meinung ist. Nicht in allen Ländern sind Whistleblower gleich geschützt.

„In der Slowakei liegen wir im Mittelfeld der Europäischen Union. Derzeit übt das Europäische Parlament Druck aus, so wird auch die Slowakei diese Regeln annehmen müssen. Das wird einen gewissen Fortschritt mit sich bringen."

Monika Beňová sitzt für die Regierungspartei Smer-SD im Europaparlament. Die EU-Abgeordnete erinnert daran, dass in der Slowakei bereits mehrere Schritte zum Schutz von Whistleblowern unternommen wurden.

„Es wurden bereits Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung eingeleitet. Dazu gehört auch das Anzeigen derartiger Tätigkeiten. Aber ich denke, dass es noch Lücken gibt beim Anzeigen von Verstößen gegen die Rechte der Angestellten."

Die Europäische Kommission will nach zwei Jahren auswerten, wie effektiv die neuen Vorschriften sind. Wenn nötig, sollen sie noch ausgeweitet werden.

Quelle: RTVS


Katrin Litschko, Foto: AP/TASR

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