Debatte über Vorschulpflicht für Kinder ab fünf

Debatte über Vorschulpflicht für Kinder ab fünf

Eine Vorschulpflicht in der Slowakei einzuführen ist das Ziel eines Gesetzesentwurfs, der aktuell im Parlament diskutiert wird. Dessen ursprüngliche Fassung sollte alle Kinder ab fünf Jahren zum Besuch einer Vorschule verpflichten sowie Strafen für Eltern bei Nichteinhaltung beinhalten. Außerdem sollte Hausunterricht in Zukunft nur mehr unter der Obhut einer Person mit pädagogischer Ausbildung möglich sein. Dies stieß allerdings auf scharfe Kritik seitens Eltern, Schuldirektoren und NGOs, weshalb die Gesetzesnovelle nun überarbeitet wird. Entschieden hat dies der parlamentarische Schulausschuss, nachdem dieser am Dienstag nicht mehr beschlussfähig war. Nun soll die betreffende Gesetzesnovelle erst 2021 in Kraft treten, Kinder mit Behinderungen von der Vorschulpflicht ausgenommen werden, sowie die viel kritisierten Strafen gänzlich entfallen. Darüber hinaus soll eine mittlere Reife des betreffenden Elternteils für den Hausunterricht ausreichen. Der Vorsitzende des parlamentarischen Schulausschusses, Ľubomír Petrák, von der Regierungspartei Smer-SD: „Da wir vor allem daran interessiert sind, dass Kinder aus sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen oder marginalisierten Roma-Gemeinschaften von der Vorschulbildung profitieren, werden wir uns eines anderen Instituts - etwa den Bezug von Familienleistungen - bedienen."

Bei der Opposition stieß die ursprüngliche Fassung des Gesetzesentwurfs ebenfalls auf Kritik. Laut dem unabhängigen Parlamentsabgeordneten und Mitglied des parlamentarischen Schulausschusses, Martin Poliačik, wollte die Regierung damit lediglich oberflächlich Feuer schüren, ohne Probleme an der Wurzel zu behandeln. Die nun beschlossene Überarbeitung des Gesetzesentwurfs sieht er als notwendigen Kompromiss: „Dies ist zwar kein ideales Szenario, allerdings ist es bei weitem nicht mehr eine solche Katastrophe wie in der ursprünglichen Fassung."

Gänzlich gegen den Gesetzesentwurf sprachen sich Vertreter der Eltern aus. Ginge es nach ihnen, sollte der Staat nur dann eingreifen, wenn Eltern nicht fähig sind, ihre Kinder selbst zu erziehen.

Quelle: TASR

Jürgen Rendl, Foto: TASR

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