Händler fordern Abschaffung von Ein- und Zwei-Cent-Münzen

Händler fordern Abschaffung von Ein- und Zwei-Cent-Münzen

Der slowakische Handelsverband schlägt vor, die Verwendung von Ein-und Zwei-Cent-Münzen in der Slowakei bei Barzahlung einzustellen. Die Manipulation mit Kleingeld belaste die Verkaufsstellen, die sich außerdem über erhebliche Kosten bei deren Abgabe an Geschäftsbanken beschwerten, erklärt der erste Vizepräsident des Handelsverbands, Pavol Konštiak:

„In den Jahren 2002 bis 2012 beliefen sich in der Eurozone die Kosten für die Prägung von Ein- und Zwei-Cent-Münzen auf 1,4 Milliarden Euro. Deswegen schlagen wir vor, die Verwendung von Kleingeld durch die Rundung der Endsumme des Kaufs, nicht jedoch der Preise einzelner Artikel, zu beschränken. Weder Händler noch Kunden werden dabei draufzahlen. Auf diese Weise wird man erzielen, dass die Münzen zwar weiterhin gelten, jedoch allmählich verschwinden. Außerdem werden keine Kosten mehr für die nächste Münzprägung anfallen."

Laut Konštiak seien auch die Gebühren für die Abgabe von Kleinmünzen an Geschäftsbanken unangemessen hoch. Dies zeige sich am deutlichsten bei Ein-Cent-Münzen, bei denen die Abgabe von 100 Stück in der Regel einen Euro koste, also praktisch den gesamten Wert der eingelegten Münzen.

Analytiker der Nationalbank der Slowakei (NBS) haben kürzlich darauf hingewiesen, dass eine mögliche Reduzierung der Ein- und Zwei-Cent-Münzen die Ausgabe-, Vertriebs- und Umlaufkosten erheblich senken würde. Darüber hinaus werden diese Münzen von den meisten Verkaufsautomaten, wie etwa für Parkscheine oder Bustickets, nicht akzeptiert. Die Analyse ergab jedoch auch, dass die Einführung von Preisrundungen keine erkennbaren Auswirkungen auf die Verbraucher haben würde.

Vom Finanzministerium heißt es, man wolle die Ein- und Zwei-Cent-Münzen in der Slowakei nicht stornieren, bis eine Entscheidung auf europäischer Ebene getroffen wird. Laut der Sprecherin des Ministeriums, Alexandra Gogová, befasse sich die Europäische Kommission seit 2012 mit der Frage des Fortbestands der kleinsten Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel im Bargeldverkehr. Da einzelne Länder nicht über die Aufhebung von im Umlauf befindlichen Stückelungen entscheiden könnten, könne die Rücknahme dieser Cent-Euro-Münzen aus dem gesetzlichen Zahlungsmittelsystem erst erfolgen, nachdem alle wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Schritts der EU analysiert und die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften anschließend genehmigt wurden.

Fünf Länder der Euro-Zone, nämlich Finnland, die Niederlande, Belgien, Irland und Italien, haben den Umlauf der kleinsten Euro-Bargeldmünzen bereits eingeschränkt. Umgesetzt wurde der Schritt durch die gesetzliche Regelung der Rundung von Zahlungen. Damit werden diese Münzen aus dem Umlauf gezogen, gelten aber weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel und müssen daher akzeptiert werden.

Quelle: TASR

Ľubica Tvarožková, Foto: TASR

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