Kontrollen des freien Personenverkehrs

Kontrollen des freien Personenverkehrs

Vom 8. bis 13. April gilt in der Slowakei eine Einschränkung des freien Personenverkehrs. Ausgenommen davon sind Reisen zur und von der Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche, Aufenthalte in der Natur innerhalb eines Landkreises, ferner die Beerdigung von Verwandten, die Fürsorge für Verwandte oder die Nachbarschaftshilfe. Jeder kontrollierte Bürger muss glaubwürdig belegen, warum er sein Zuhause verlassen hat und seine Identität nachweisen. Wer die Einschränkung des Personenverkehrs nicht respektiere, werde von der Polizei zurückgewiesen. Ansonsten drohten Sanktionen, informierte der Sprecher des Präsidiums des Polizeikorps, Michal Slivka. Dem Polizeikorps werden zu Ostern zusätzlich mehr als 700 Angehörige der slowakischen Streitkräfte zur Seite stehen.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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