Ab 2022 soll ein Versicherungsfonds für Kurzarbeit agieren. Dies schlägt das Arbeitsministerium in einer Konzeption vor, die vom Kabinett am Mittwoch gebilligt wurde. Das Dokument umfasst mehrere Möglichkeiten der Zahlung von Steuern und Abgaben, wobei die Leistung für einen Arbeitgeber bei ungefähr 80 Prozent seines Nettogehalts liegen soll. In den Fonds sollten Arbeitgeber mit Sitz in der Slowakei beitragen, während sich die aktuelle Abgabenlast nicht erhöhen würde. Voraussetzung für die Leistung wäre eine Begrenzung der Geschäftstätigkeit aufgrund externer Faktoren vorübergehender Natur, die Arbeitgeber nicht beeinflussen können.
Quelle: TASR
Marika Antašová, Foto: TASR