Ab dieser Woche haben auch Personen, die nicht für die Krankenversicherung bezahlen bzw. Zahlungsrückstände haben, Anspruch auf die Impfung gegen COVID-19. Ziel dieser Regelung sei es laut Gesundheitsministerium, sozial benachteiligte Gruppen wie Obdachlose und damit auch die ganze Gesellschaft vor der Krankheit zu schützen.
Quelle: TASR
Johanna Maria Macová, Foto: TASR