Impfungen nun auch für Zahlungsrückständige

Impfungen nun auch für Zahlungsrückständige

Ab dieser Woche haben auch Personen, die nicht für die Krankenversicherung bezahlen bzw. Zahlungsrückstände haben, Anspruch auf die Impfung gegen COVID-19. Ziel dieser Regelung sei es laut Gesundheitsministerium, sozial benachteiligte Gruppen wie Obdachlose und damit auch die ganze Gesellschaft vor der Krankheit zu schützen.

Quelle: TASR

Johanna Maria Macová, Foto: TASR

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