Der Richterrat der Slowakischen Republik sieht keinen Grund für ein Schnellverfahren bei der Durchsetzung der sogenannten Lex Attentat, die die Regierung letzte Woche beschlossen hatte. Grund dafür ist eine Bestimmung im Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage, durch die der Straftatbestand einer Behinderung der Vollstreckung einer behördlichen Entscheidung erweitert werden soll. Dieser soll auch dann bestehen, wenn über eine Person rechtskräftig eine Geldstrafe verhängt wird und diese ihrer Pflicht ohne schwerwiegende Gründe nicht nachkommt. Der Richterrat fordert die Regierung daher auf, diese Bestimmung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Die Lex Attentat soll auch ein Versammlungsverbot in der Nähe des Präsidenten- und Regierungssitzes, vor Gerichten oder Wohnsitzen bringen. Zudem sollen nach dem neuen Gesetz der Staatspräsident, der Parlamentschef und der Regierungsvorsitzende Anspruch auf eine „angemessen ausgestattete Immobilie“ haben und nach zwei Amtszeiten ein lebenslanges Gehalt beziehen.
Quelle: TASR