In der Slowakei gelten ab Montag (15.7.) neue Gründe für Versammlungsverbote. Überdies haben die höchsten Verfassungsbeamten unter den festgelegten Bedingungen Anspruch auf eine lebenslange Rente und eine angemessen ausgestattete Immobilie. Dies ergibt sich aus der „Lex atentát“, also dem Gesetz über bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage in der Slowakischen Republik, das nun in Kraft getreten ist. Das Parlament beriet das Gesetz in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren. Eine Versammlung ist damit auch verboten, wenn sie in der Nähe des Wohnsitzes einer Person stattfinden soll, deren Erwerbstätigkeit, Beruf oder Funktion in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der Versammlung steht und deren Organisatoren einer Ortsverlegung nicht zugestimmt haben. Es ist auch verboten, sich in einem Bereich zu versammeln, der hauptsächlich zum Wohnen bestimmt ist, es sei denn, es handelt sich um einen Platz, einen Park, einen Marktplatz oder einen ähnlichen Ort. Untersagt ist außerdem, das Recht auf Privatsphäre oder die friedliche Nutzung von Wohnungen einer größeren Zahl von Menschen zu beeinträchtigen. Darüber hinaus enthält die Lex atentát auch ein Verbot, in die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung einzugreifen.
Quelle: TASRLex-Attentat tritt in Kraft: Neue Gründe für Versammlungsverbote
15. 07. 2024 14:15 | Nachrichten
Jürgen Rendl; Foto: TASR