Im neuen Jahr tritt eine Reihe von Maßnahmen aus dem Konsolidierungspaket für die öffentlichen Finanzen in Kraft. Ab dem 1. Januar wird der Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 auf 23 Prozent erhöht, ein neuer Satz von 19 Prozent für ausgewählte Waren und Dienstleistungen eingeführt, und der bisherige herabgesetzte Mehrwertsteuersatz von 10 wird auf 5 Prozent gesenkt. Die Elternrente wird ab diesem Jahr auf neue Weise berechnet, indem zwei Prozent der Einkommenssteuer abgeführt werden. Somit wird die Sozialversicherungsanstalt ab dem neuen Jahr nicht mehr über die Elternrente für 2025 und die Folgejahre entscheiden.
Quelle: TASR
Jana Hrbeková, Foto: SITA