Gerichte: Stimmenverhältnis sollte öffentlich sein

Gerichte: Stimmenverhältnis sollte öffentlich sein

Das Stimmenverhältnis bei Abstimmungen von Richtern über Urteile in den Strafsachen sollte öffentlich und nicht mehr geheim sein. Dies werde die Justizministerin Mária Kolíková (Za ľudí) vorschlagen, wie sie am Samstag im Slowakischen Rundfunk sagte.

Die Ressortchefin reagierte damit auf die geheimen Informationen über die Abstimmung des dreiköpfigen Senats des Sonderstrafgerichts in Pezinok im Mordfall Ján Kuciak und Martina Kušnírová, die von manchen Medien veröffentlicht wurden. Wie Kolíková meinte, dürfe niemand anderer über das Stimmenverhältnis bei der Abstimmung im Senat Bescheid wissen, falls diese geheim war. Sie verstehe aber auch die Medien, die diese Information bei einem derart ernsthaften Fall publizierten. Sie sagte: „Ich habe jedoch den Eindruck, dass man hier zwischen den Richtern unterscheidet, die quasi im Sinne der Gerechtigkeit entschieden haben sollen und solchen, die das nicht getan hätten." Dies betrachte sie als sehr gefährlich. Sie habe keinen Grund, den Gerichtsbeschluss in Frage zu stellen. Die Ministerin sei überzeugt, dass die Richter unabhängig und unparteiisch entschieden hätten. Wie sie hinwies, habe die Senatsvorsitzende Ružena Sabová die publizierten Informationen über die Abstimmung der Richter als falsch eingestuft.

Laut der Ministerin habe auch dieser Fall gezeigt, dass man das Stimmenverhältnis kennen müsse. Dies trage zur Qualität der Entscheidungen bei.

Der Chef der Oppositionspartei Smer-SD Robert Fico hält es für einen Skandal, dass das Stimmenverhältnis sowie die Namen der Richter bei der Abstimmung in den Medien aufgetaucht sind. Dadurch würden laut ihm die Richter unter Druck gesetzt. Journalisten, die die Information veröffentlicht haben, hätten eine Straftat begangen. Wie er weiter sagte, könnte man das Gericht nicht dafür bezichtigen, dass die Staatsanwaltschaft im Mordfall Kuciak es nicht geschafft habe, die Beweislast zu tragen.
Justizministerin Kolíková wolle jedoch Richtern auch die Möglichkeit geben, ihre abweichende Meinung zu äußern. Das heißt: Der überstimmte Richter soll erklären können, warum er eine andere Stellung bezieht.

Quelle: RTVS, TASR

 

Marika Antašová, foto: tasr

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