Am Mittwoch (11.12.) haben die Abgeordneten des slowakischen Nationalrats ein Gesetz über Maßnahmen zur Sicherstellung der stationären Gesundheitsversorgung verabschiedet. Damit wird die Definition eines Notfalls um eine kritische Nichtverfügbarkeit der Gesundheitsversorgung ergänzt. Dies bedeutet, dass die Angehörigen der Gesundheitsberufe während dieses Zeitraums verpflichtet werden, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Weigert sich ein Arzt zu arbeiten, droht ihm eine Freiheitsstrafe. Das Plenum beriet in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren, 74 Abgeordnete stimmten dafür, 70 dagegen und zwei enthielten sich der Stimme.
Ein durch einen bestimmten Notfall ausgelöster Notstand kann für maximal 60 Tage ausgerufen und um maximal 60 weitere Tage verlängert werden“, erklärte das Gesundheitsministerium die Änderung. Mit dem Vorschlag werden auch neue Straftatbestände der Pflichtverletzung in einer Notfallsituation und der Pflichtumgehung in einer Notfallsituation eingeführt. Außerdem soll die Ausrufung des Notstands nun auch territorial begrenzt werden.
Das Ministerium begründete die Änderung mit dem Ziel, den Schutz der öffentlichen Gesundheit von Personen auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, den Schutz des Gesundheitssystems und die Verhinderung von Eingriffen in andere Rechte und Freiheiten von Personen zu gewährleisten. „Der Staat verfügt momentan nicht über ausreichend umfassende und geeignete Möglichkeiten, um diese Ziele zu erreichen, da es kein anderes, ebenso wirksames Mittel gibt, das weniger in die Grundrechte und -freiheiten eingreift und gleichzeitig zur Erreichung aller legitimen Ziele führt“, argumentierte das Ressort.
Das Gesetz soll am Tag der Verkündung in Kraft treten. Die Abgeordneten billigten auch die Änderungsanträge aus dem gemeinsamen Bericht der Ausschüsse. Damit sollen die Punkte des zwischen den Ärzteverbänden und der Regierung geschlossenen Memorandums umgesetzt werden. Dazu gehört die Aufnahme eines Mitglieds in den Lenkungsausschuss für Erstattungsmechanismen und Preisregulierung auf Vorschlag der Ärztegewerkschaft.
Quelle: TASR