Bei der Europawahl können hierzulande auch andere EU-Bürger abstimmen

Bei der Europawahl können hierzulande auch andere EU-Bürger abstimmen

Ein Bürger eines anderen EU-Staates, der über 18 Jahre alt ist und seinen ständigen Wohnsitz in der Slowakei hat, kann an den Europawahlen hierzulande teilnehmen. In dem Fall wird er über die slowakischen EU-Abgeordneten entscheiden. Seine Stimme darf man nur in einem Land abgeben. Wer in der Slowakei wählen will, muss bis spätestens 29. April die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und eine Erklärung abgeben. Andernfalls kann man in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, zur Wahlurne gehen. Wählen dürfen auch Bürger anderer EU-Länder, die bei den letzten Europawahlen in ihrer Wohnsitzgemeinde ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden, informierte das Innenministerium. Sie stellen nur dann einen neuen Antrag, wenn sie inzwischen ihren ständigen Wohnsitz geändert haben.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

Živé vysielanie ??:??

Práve vysielame