Parlamentspräsident respektiert Entscheidung des Verfassungsgerichts

Parlamentspräsident respektiert Entscheidung des Verfassungsgerichts

Der Vorsitzende des slowakischen Parlaments, Peter Pellegrini, respektiert die Entscheidung des slowakischen Verfassungsgerichts zur Strafgesetzbuchnovelle. Dies teilte er am Donnerstag (29.2) mit und sagte wörtlich: „In einer normalen Demokratie ist es Standard und rechtens, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu respektieren. Dafür gibt es das Verfassungsgericht.“

Pellegrini äußerte, er sei überrascht gewesen von der schnellen Entscheidung des Gerichts und auch davon, dass die Öffentlichkeit über seine Schlussfolgerungen aus den Medien erfuhr, bevor es eine offizielle Stellungnahme bekanntgegeben hatte. Er fügte hinzu: „So, wie das Parlament das Recht hat, Vorschlägen der Regierung nicht zuzustimmen, so hat das Präsidentenamt das Recht, Gesetzen nicht zuzustimmen und sie zurückzuschicken, und so haben wir hier das Verfassungsgericht, welches das Recht hat, mit seinen Entscheidungen zu erwägen, die Wirksamkeit einzelner Abschnitte oder Paragrafen im Gesetz auszusetzen und dies auch im Rahmen weiterer Verfahren zu tun. Deshalb respektiere ich diese Entscheidung.“

Der Parlamentspräsident, der der Partei Hlas-SD angehört, sagte, dass er die Begründung des Verfassungsgerichts noch nicht gesehen habe. Er sei aber der Meinung, dass das Gericht sich nur auf die fragwürdigen Paragrafen hätte konzentrieren sollen, anstatt den gesamten Artikel pauschal abzuweisen. Er frage sich auch, ob nicht durch die Schnelle der Entscheidung gute Lösungen übersehen wurden. Der wichtigste Moment werde aber noch kommen, wenn sich Experten und Verfassungsrechtler mit der Begründung des Urteils befassen. Jene Teile der Gesetzesnovelle, welche nicht durch das Verfassungsgericht ausgesetzt wurden, würden am 15. März in Kraft treten.

Am Mittwoch (28.2.) hatte das Verfassungsgericht beschlossen, die Wirksamkeit der umstrittenen Novelle zum Strafgesetzbuch und eines Teils der Änderung der Strafordnung auszusetzen. Die vieldiskutierte Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft hatten die Verfassungsrichter jedoch nicht gestoppt. Das bedeutet, dass die Sonderstaatsanwaltschaft am 20. März aufgelöst wird.

Der slowakische Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka ließ am Donnerstag (29.2.) mitteilen, dass er die Entscheidung des Verfassungsgerichts ebenfalls respektiere. Er sagte, dass sich die Staatsanwaltschaft intensiv auf die Umsetzung der Gesetze vorbereite, mit denen die Sonderstaatsanwaltschaft abgeschafft wird. Die Änderungen würden an dem Tag vorgenommen, an dem das neue Gesetz in Kraft tritt, so Žilinka. Dann werde auch die Öffentlichkeit über umfangreiche Maßnahmen informiert, welche es der Staatsanwaltschaft ermöglichen sollen, weiterhin ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Quelle: TASR

Jakob Horsch, Foto: TASR

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