Gesetzentwurf zum RTVS ohne Berücksichtigung des Öffentlichkeitsprinzips

Gesetzentwurf zum RTVS ohne Berücksichtigung des Öffentlichkeitsprinzips

Es bestehe kein realer Grund für die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Rundfunks, bis auf einen: die politische Kontrolle des RTVS. Dies äußerte die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová in Reaktion auf das vorgelegte Gesetz über die slowakische Fernsehen- und Rundfunkanstalt seitens der Koalitionsparteien.

Dem Staatsoberhaupt zufolge verkörpere der Gesetzentwurf das Unverständnis des Begriffs „öffentlich-rechtlich“. Die vorgelegte Rechtsnorm bedeute das Unverständnis für einen zivilisierten Rahmen, in dem wir nach dem Fall des totalitären Regimes funktionieren wollten. Ein fester Bestandteil dieses Raums seien auch starke und unabhängige öffentlich-rechtliche Medien, so Präsidentin Čaputová.

Die Vertreter des Kulturministeriums sowie der Vorsitzende einer Koalitionspartei, der Slowakischen Nationalpartei (SNS), Andrej Danko informierten in einer Pressekonferenz am Donnerstag, dass die Gründe für die gesetzlichen Änderungen bei der Funktionsweise des RTVS in der Notwendigkeit einer Stärkung der finanziellen Stabilität beruhen. Der zweite Grund sei Danko zufolge die Abkehr vom öffentlich-rechtlichen Prinzip der größten Sendeanstalt.

Den Gesetzentwurf über die öffentlich-rechtliche Medienanstalt, das slowakische Fernsehen und den slowakischen Rundfunk RTVS, legte das Kultusministerium in einem gekürzten gesetzgebenden Verfahren vor. Laut dem Entwurf soll ein Programmrat entstehen, der in der Mehrheit vom slowakischen Parlament gewählt werden soll. Und auch das Institut eines Vertrags mit dem Staat zur Finanzierung des RTVS soll wiedereingeführt werden.

Quelle: TASR

Sofia Miklovic, Foto: TASR

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