Die slowakische Fremdenpolizei erweitert ab Dezember ihre elektronischen Dienstleistungen. Die örtliche Zuständigkeit der Dienststellen der Fremdenpolizei bei der Einreichung von Anträgen auf Erteilung eines vorübergehenden, dauerhaften oder langfristigen Aufenthalts und Anträgen auf Erteilung eines nationalen Visums wird aufgehoben. Daher muss der Antragsteller seine Angelegenheiten nicht mehr bei der für seinen Wohnort zuständigen Behörde erledigen.
Quelle: TASR
Jana Hrbeková, Foto: TASR