Präsidentin Z. Čaputová über den Paragrafen 363 des Strafgesetzbuches

Präsidentin Z. Čaputová über den Paragrafen 363 des Strafgesetzbuches

Im Fall einer fachlichen Polemik über den Paragrafen 363 des Strafgesetzbuches sowie über die Kompetenzen des Generalstaatsanwaltes sollte diese das Verfassungsgericht beantworten. Dies sagte die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová im Zusammenhang mit der Verwendung des umstrittenen Paragrafen, durch welchen die Anschuldigung gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Robert Fico und den ehemaligen Innenminister Robert Kaliňák im Fall Súmrak aufgehoben wurde. Sie führe eine Fachdebatte mit Experten über die Möglichkeit, in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen 363 beim Verfassungsgericht einzureichen. Der Generalstaatsanwalt habe zu starke Kompetenzen, von der Regierung hätte sie erwartet, die Rolle der Staatsanwaltschaft zu revidieren, so das Staatsoberhaupt. Robert Fico und Robert Kaliňák wurden beschuldigt, eine kriminelle Vereinigung gegründet und ihre Kompetenzen missbraucht zu haben.

Quelle: TASR

Sofia Miklovic, Foto: Flickr/Kevin Johnston

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