Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (6.12.) bestätigt, die Slowakei aufgefordert zu haben, von einer Novelle des Strafgesetzes und der Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft abzusehen. Der große Umfang der geplanten Änderungen und die zahlreichen betroffenen Bereiche des EU-Rechts würden eine gründliche Analyse erfordern. Die Regierung billigte am Mittwoch (6.12.) einen Plan zur Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft, die sich mit Straftaten, einschließlich Korruption, befasst. Ihre Fälle sollen in den Zuständigkeitsbereich der regionalen Staatsanwaltschaften übergehen. Gleichzeitig einigte sich das Kabinett auf einem abgekürzten Gesetzgebungsverfahren. Dieses wird von Staatspräsidentin Zuzana Čaputová kritisiert. Es handle sich um Änderungen mehrerer Gesetze, mit denen sie sich genauer vertraut machen müsse. Laut dem Vorsitzenden des Rates der Staatsanwälte Stanislav Jakubčík habe die Sonderstaatsanwaltschaft in den fast 20 Jahren ihrer Tätigkeit ihre Berechtigung bewiesen. Die SaS-Abgeordnete und Ex-Justizministerin Mária Kolíková meint, dass die Änderung des Strafgesetzes das gesamte System der Strafjustiz ernsthaft verletzen werde. Parlamentarier der Partei Slovensko sammeln Unterschriften für die Einberufung einer Sondersitzung des Nationalrats, in der sie der Regierung das Misstrauen aussprechen wollen. Die Europäische Volkspartei initiierte eine Debatte im EU-Parlament über die Lage in der Slowakei nach dem Amtsantritt der neuen Regierung, die in der nächsten Woche stattfinden wird. Wie der EU-Abgeordnete Ivan Štefanec (KDH) erklärte, würden die Ereignisse in der Slowakei und die Schritte des neuen Kabinetts in Brüssel zunehmend negativ wahrgenommen. Es werde befürchtet, dass die Slowakei den „ungarischen Weg" einschlägt.
Quelle: TASR