Das slowakische Kulturministerium hat einen Gesetzesentwurf bezüglich der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalt RTVS für ein verkürztes Anhörungsverfahren bei den Ministerien vorgelegt. Demnach soll die derzeitige Institution nicht formell in eine Fernseh- und eine Rundfunkanstalt aufgeteilt werden. Den Generaldirektor wolle man aber gemäß der neuen Regelung durch einen siebenköpfigen Rat wählen lassen, der aus drei Nominierten des Kulturministers und aus vier im Parlament gewählten Vertretern bestehen soll. Außerdem soll ein Programmrat entstehen, dessen Mehrheit vom slowakischen Nationalrat gewählt wird. Damit wolle man Bedingungen für eine separate Entwicklung von Rundfunk und Fernsehen mit ihren jeweiligen Besonderheiten schaffen, mehr Flexibilität bringen, neue Elemente in den Prozess der Wahl und Abberufung des Generaldirektors und in den Prozess der Zusammenstellung des Rates des Slowakischen Fernsehens und Rundfunks einführen und einen Programmrat schaffen, deutete das Ministerium in den Unterlagen an.
Quelle: TASR