Das Strafgesetz hätte nicht im Schnellverfahren geändert werden dürfen. Dies stellt das slowakische Verfassungsgericht in seiner schriftlichen Begründung fest. Die Koalition hat die Voraussetzungen für ein Schnellverfahren nicht erfüllt und somit gegen das Gesetz verstoßen, jedoch nicht gegen die Verfassung. Das Hauptargument der Regierung für ein Schnellverfahren war, dass die Sonderstaatsanwaltschaft die Grundrechte in Strafverfahren verletzt habe. Weder die Opposition noch die damalige Staatspräsidentin sahen Gründe für ein Schnellverfahren. Sie wandten sich daher an das Verfassungsgericht, wobei sie auch die Senkung der Strafrahmen und der Verjährungsfristen beanstandeten.
Quelle: STVR
Marika Antašová, Foto: TASR