Allgemeinärzte können wieder Fördergelder für die Einrichtung einer Ambulanz aus dem Wiederaufbauplan bis Ende kommenden Jahres beantragen. Es handelt sich um die dritte Runde des Aufrufs in der Höhe von vier Millionen Euro. Die maximale Höhe der Förderung (von 60.000 bis 80.000 Euro) hängt davon ab, wie stark der jeweilige Kreis vom Ärztemangel betroffen ist. Die erfolgreichen Bewerber müssen sich verpflichten, die neu gegründete Ambulanz mindestens fünf Jahre nach ihrer Eröffnung zu betreiben. Das Gesundheitsministerium will die Einrichtung von rund 120 Ambulanzen aus dem Wiederaufbauplan in den am meisten gefährdeten Kreisen des Landes bis 2026 unterstützen.
Quelle: SITA
Sofia Miklovic, Photo: TASR