Eine Gesetzesnovelle zum Strafrecht ist seit dem 6. August in der Slowakei in Kraft. Mit der Novelle wurde der Mindestschadensbetrag von 266 auf 700 Euro erhöht sowie die bedingte Aussetzung einer Freiheitsstrafe um ein Jahr erhöht. Gleichzeitig wurde auch die Obergrenze für Haftstrafen erhöht.
„Das bedeutet, dass ab dem 6. August 2024 diejenigen, die beschuldigt oder angeklagt oder nicht rechtskräftig verurteilt sind, niedrigere Strafsätze erhalten“, erklärt der Rechtsanwalt Tomáš Strémy. Wie er hinzufügte, gilt dies aber nicht für alle Straftaten, sondern insbesondere für Eigentums- und Wirtschaftskriminalität. Lag die Strafe für Finanzbetrug beispielsweise zuvor bei zehn bis 15 Jahren, kann sie heute nur noch zwei bis acht Jahre betragen. Verurteilte müssen nicht automatisch hinter Gitter, sondern können mit Hausarrest, einer Geldstrafe oder Zwangsarbeit bestraft werden. Die Novelle ermöglicht es einigen Tätern sogar freizukommen.
Quelle: TASR