Ein Einzelrichter des Sonderstrafgerichts hat am Dienstag (3.8.) den ehemaligen Sonderstaatsanwalt Dušan K. für schuldig befunden, aber von der Verhängung einer kumulativen Strafe abgesehen. Man hatte dem früheren Sonderstaatsanwalt die Annahme von Bestechungsgeldern vorgeworfen. Im Jahr 2016 soll er 50.000 Euro in einem angepassten Buch als Gegenleistung für die Blockierung der Strafverfolgung in zwei Strafsachen entgegengenommen haben. Der Einzelrichter befand, dass die bisherige rechtskräftige Verurteilung zu acht Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 100.000 Euro ausreichend ist. Zu dieser war er 2022 in seinem ersten Korruptionsfall verurteilt worden. Dabei handelte es sich um die Annahme von Bestechungsgeldern und die Weitergabe von Informationen aus Akten. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Berufung ein, so dass der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden wird.
Quelle: TASR