Lediglich die Gemeinden oder der Staat sollen Aktionäre in den Wasserversorgungsgesellschaften sein. Der Oberste Rechnungshof (NKÚ) hatte in der Vergangenheit Wasserversorgungsunternehmen überprüft und erste Versuche einer Privatisierung aufgedeckt. Dies soll unter anderem in der Mittelslowakei und in der Tatra- Region der Fall gewesen sein. Daher wolle die Regierung das entsprechende Gesetz verschärfen. Dieses besagt schon jetzt, dass nur Gemeinden und Städte Aktionäre von Wasserversorgungsgesellschaften sein dürfen. Die Wasserversorger stehen landesweit einem hohen Investitionsrückstand gegenüber, der laut dem Obersten Rechnungshof etwa zehn Milliarden Euro beträgt.
Quelle: STVR
Juraj Pavlovič, Foto: TASR