Die Slowakische Republik hat einen Erfolg im Rechtsstreit mit dem niederländischen Unternehmen Achmea B.V. errungen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat der Slowakei Recht gegeben und eine Verfassungsbeschwerde des Unternehmens in allen Punkten abgewiesen. Somit muss die Slowakei nicht mehr als 22 Millionen Euro Entschädigung an das Unternehmen zahlen. Dies hat das slowakische Finanzministerium mitgeteilt.
Der Rechtsstreit mit Achmea reicht bis ins Jahr 2008 zurück. Damals hatte das Unternehmen, das ein Aktionär der slowakischen Krankenversicherung Union zdravotná poisťovna ist, Klage gegen die Slowakei eingereicht. Grund war das Gewinnverbot für private Krankenversicherungen, das laut Achmea im Widerspruch zu bilateralen Investitionsabkommen stand. Achmea argumentierte, dass mit dem Gewinnverbot unter anderem ihr Grundrecht auf unternehmerische Freiheit eingeschränkt worden war.
Quelle: TASR