Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist gestern (19.9.) zu dem Schluss gekommen, dass die Slowakei die Anforderungen einer EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug von öffentlichen Krankenhäusern an Lieferanten nicht erfüllt hat. Dem Urteil zufolge hat die Slowakei in den Jahren 2015 bis 2022 nicht sichergestellt, dass öffentliche Gesundheitseinrichtungen ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb der festgelegten Frist von 60 Kalendertagen nachkommen.
Quelle: TASR
Jakob Horsch, Foto: AP/TASR