Ein Teil des Pakets zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ist auch die Einführung der Transaktionssteuer, für die am Donnerstag (3.10.) alle 79 Koalitionsabgeordneten gestimmt haben. Demnach müssen ab dem 1. April 2025 alle juristischen Personen und FreiberuflerInnen 0,4 % der Summe bei Überweisungen und 0,8 % bei Geldabhebungen an den Staat abführen. Von dieser Maßnahme sind auch gemeinnützige Vereine betroffen.
Quelle: TASR
Kay Zeisberg, Foto: TASR