Verfassungsgericht wird Gesetz zum Slowakischen Rundfunk und Fernsehen beurteilen

Verfassungsgericht wird Gesetz zum Slowakischen Rundfunk und Fernsehen beurteilen

Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik wird die Verfassungsmäßigkeit des slowakischen Fernseh- und Rundfunkgesetzes prüfen. Das Gericht akzeptierte am Mittwoch (9.10.) den Antrag einer Gruppe von Oppositionsabgeordneten, die das Gesetz in seiner Gesamtheit angefochten hatten, für ein weiteres Verfahren. Gleichzeitig gab es ihrem Antrag auf Aussetzung der Wirksamkeit der angefochtenen Bestimmungen nicht statt. Das von der Regierungskoalition verabschiedete Gesetz war am 1. Juli in Kraft getreten. Das frühere Radio und Fernsehen der Slowakei (RTVS) wurde damit zu STVR. Die Verfassungsbeschwerde wurde von den Oppositionsparteien PS, KDH und SaS eingereicht. „Wir sind davon überzeugt, dass dieses Gesetz gegen mehrere Artikel der slowakischen Verfassung und darüber hinaus gegen die europäische Gesetzgebung verstößt“, sagte der PS-Vorsitzende Michal Šimečka im Juli. Er sieht hinter der Gesetzesänderung den Versuch, STVR politisch zu kontrollieren und nicht das Bestreben, die Situation in den öffentlichen Medien zu verbessern.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

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