Der Nationalrat hat die Bemühungen des Europäischen Parlaments, in die Rechte der EU-Staaten einzugreifen, zurückgewiesen. Das Plenum verwies darauf, dass das EU-Parlament für die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der EU-Grundrechte gestimmt hatte. Dies ergeht aus dem Beschluss, der von Koalitionsabgeordneten vorgelegt und am Dienstag (5.11.) vom Nationalrat angenommen wurde. In der Begründung heißt es, dass der Beschluss des EU-Parlaments gegen den Geist der slowakischen Verfassung verstoße und der Deklaration des Nationalrats über die Souveränität der EU-Staaten und der Beitrittskandidaten in kulturellen und ethischen Fragen widerspreche. Gleichzeitig missachte er die Verantwortung der EU-Länder für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und -versorgung, die im Vertrag über die Arbeitsweise der EU geregelt ist.
Quelle: TASR