Wien-Attentäter durfte Munition in der Slowakei nicht legal kaufen

Wien-Attentäter durfte Munition in der Slowakei nicht legal kaufen

Die Terroristen hätten in Wien nicht mit Munition aus der Slowakei geschossen, teilte die Sprecherin des Polizeipräsidiums, Denisa Bárdyová mit. Laut ihr habe die slowakische Polizei im Sommer eine Information abgefangen, dass sich verdächtige Personen aus Österreich bemüht hätten, in der Slowakei Munition zu kaufen. Sie hätten den Kauf jedoch nicht getätigt. Wie die Sprecherin erklärte, habe die Polizei die Information sofort an ihre österreichischen Kollegen weitergeleitet. Weiter wolle sie dies jedoch nicht kommentieren, um die Ermittlungen in Österreich nicht zu gefährden.

Das österreichische Boulevardblatt Heute deutete am Dienstag an, dass die Munition aus der Slowakei stammen könnte. Es hieß dort über den Attentäter: „Mitte Juli soll der 20-Jährige mit einem Bekannten in die Slowakei gereist sein, um sich Munition für sein AK47-Sturmgewehr ("Kalaschnikow") zu besorgen."

Diese Information hätten slowakische Medien ungenau übernommen, meinte Ľudovít Miklánek, der Vorstandsvorsitzende der Vereinigung von Schusswaffenbesitzern Legis Telum, gegenüber der Nachrichtenagentur TASR. Manche Medien würden angeben, dass die Waffen und Munition aus der Slowakei stammten. Laut Miklánek sei jedoch der Terrorist in einem sozialen Netzwerk mit den Waffen des heute serbischen Herstellers Zastava abgelichtet, die während des Bürgerkriegs in Jugoslawien eingesetzt worden seien. Anhand des qualitativ minderwertigen Fotos setzt er voraus, dass es sich um die Modelle M70 und wahrscheinlich M57 handele. Weder diese Waffen noch die Munition dafür hätte der Täter in der Slowakei legal kaufen dürfen, betonte Miklánek. Um an die Waffe gelangen zu können, müsse man einen Waffenschein und eine von der Polizei ausgestellte Kauferlaubnis besitzen. Die Munition könne nur einer Person verkauft werden, die einen Waffenschein und eine dafür registrierte Waffe besitze. Der Täter durfte laut dem Experten keinen Waffenschein haben, weil er weniger als 21 Jahre alt und gerichtlich bestraft war.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: AP/TASR

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