Am Samstag, dem 30. September wird in der Slowakei ein neues Parlament gewählt. Insgesamt treten 25 Wahllisten zur Wahl an. Mehr als 70.000 im Ausland lebende Slowaken haben um eine Briefwahl ersucht. Die Registrierungsfrist dafür endete am 9. August. Das Innenministerium wurde bereits dafür kritisiert, dass es die Wahlscheine zu voreilig an die Adressen im Ausland abgeschickt hatte und dadurch Probleme bei der Zustellung aufgetreten sind. Die Leiterin des Wahlausschusses im Innenministerium Eva Chmelová erklärt dazu: „Sobald wir den Wahlschein als nicht zugestellt zurückgeschickt bekommen, besteht für jeden Wähler die Möglichkeit, um ein erneutes Zusenden zu ersuchen, die Adresse zu ändern oder doch nicht per Brief zu wählen.“
Um ein erneutes Zusenden kann bis zum 20. September ersucht werden. Das Innenministerium verweist dabei jedoch darauf, dass es – je nach Wohnort des Wählers – möglicherweise nicht mehr möglich ist, dass der Wahlschein wieder rechtzeitig beim Innenministerium eintrifft. Grundsätzlich erhalten die Wähler im Ausland, die um eine Briefwahl ersucht haben, ihre Wahlunterlagen per Post. Wenn sie online um eine Briefwahl ersucht haben, müssen sie die Wahlunterlagen selbst herunterzuladen und ausdrucken. Das Couvert mit dem Wahlschein muss vom Wähler an das Innenministerium in die Slowakei zurückgeschickt werden und muss dort bis zum 29. September – also am Vortag der Wahl – bis 12 Uhr ankommen.
Für Wähler, die aufgrund einer Behinderung nicht imstande sind, allein zu wählen, oder die nicht lesen und schreiben können, besteht die Möglichkeit, sich von einer anderen Person helfen zu lassen. Der Wahlvorstand ist im Vorfeld darauf hinzuweisen. Die unterstützende Person darf den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlumschlag in die Wahlurne einwerfen. Bei der hilfeleistenden Person darf es sich nicht um ein Mitglied des Wahlvorstandes handeln.
Quelle: TASR