Die Regelungen des Strafgesetzes im Zusammenhang mit der Pflichtstrafe eines Vermögensverfalls verstößt gegen die Verfassung, entschied der slowakische Verfassungsgerichtshof am Dienstag (3.10.). Zwei Bestimmungen des Strafgesetzes wurden 2021 von mehreren Nationalratsabgeordneten, mehrheitlich der Partei Smer-SD, angefochten.
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Ivan Fiačan erklärte: „Ausgehend von der Entwicklung des slowakischen Strafrechts, der Regelungen in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich der Entscheidungspraxis der dortigen Gerichte, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das Verfassungsgericht zu folgendem Schluss gekommen: Die Verpflichtung des Gerichts, in taxativ festgelegten Fällen die Strafe des Vermögensverfalls zu verhängen, ist nicht geeignet, den Bezugsnormen, den Grundsätzen der Verfassung und der relevanten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs Genüge zu tun.“
Laut Fiačan verstößt die Verpflichtung gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Strafen. Sie ersetzt die Forderung, eine unter den konkreten Umständen des Falls angemessene und gerechte Strafe zu verhängen, durch die unwiderlegbare Vermutung, dass in bestimmten Fällen nur der Verfall von Vermögen angemessen und gerecht sei. Gleichzeitig schafft eine solche Verpflichtung Raum für solche Eingriffe in die Eigentumsrechte betroffener Personen, die im konkreten Fall unverhältnismäßig sind oder sein können und dem Grundsatz des Schutzes des rechtmäßig erworbenen Eigentums zuwiderlaufen.
Das Verfassungsgericht hält es generell nicht für gerechtfertigt, den Vermögensverfall aus dem Katalog der verfügbaren Repressionsinstrumente auszuschließen, solange sie die grundlegenden verfassungsrechtlichen Parameter erfüllen. Fiačan erklärte, dass die Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts rechtskräftige und vollstreckte Verfallsurteile nicht berührt.
Nach den angefochtenen Bestimmungen des Strafgesetzes muss das Gericht den Vermögensverfall in folgenden Fällen verhängen: bei Drogenkriminalität, bei Geldwäsche, bei der Gründung und Unterstützung einer kriminellen bzw. terroristischen Gruppierung, der Annahme von Bestechungsgeldern oder Bestechung. Der Verfall bezieht sich dabei auch auf das rechtmäßig erworbene Eigentum.
Quelle: TASR