Präzedenzloses Vorgehen bei der Strafgesetznovelle

Präzedenzloses Vorgehen bei der Strafgesetznovelle

Die Novelle zum Strafgesetz stehe im Widerspruch zur Verfassung, weil sie Eingriffe in das Recht der Geschädigten auf einen gerechten Prozess mit sich bringe. Dies sagte die slowakische Staatspräsidentin Zuzana Čaputová am Donnerstag im Nationalrat im Rahmen ihrer Rede zur vorgelegten Novelle zum Strafgesetz. Eine grundlegende Senkung der Strafrahmen, eine Erhöhung der Schadensgrenze sowie Änderungen bei den Verjährungsfristen würden eine Resignation des Staates auf den Schutz der Bürger, auf die effiziente Einforderung von Gerechtigkeit und eine Abkehr vom Schutz der Rechtsstaatlichkeit bedeuten. Die Novelle erweitere die Möglichkeit, auch in den Fällen schwerwiegender Wirtschaftsdelikte durch organisierte Gruppen eine Bewährungsstrafe zu erteilen.

Die Präsidentin schätze zwar die Ankündigung von Parlamentschef Peter Pellegrini (Hlas-SD), die vorgelegte Novelle noch ändern zu wollen. Trotzdem betonte sie, dass die Novelle ohne den massiven politischen und öffentlichen Druck bereits in Kraft getreten wäre. Die Argumente der Regierung für ein abgekürztes Gesetzgebungsverfahren können nicht bestehen, so das Staatsoberhaupt. Eine Begründung sehe Čaputová eher in der Äußerung des Ministerpräsidenten Robert Fico (Smer-SD), dass es sich um eine Machtentscheidung handle. Auch die Argumente bezüglich der Notwendigkeit, das Strafmaß an jenes von anderen Ländern der Europäischen Union anzupassen, wies die Präsidentin entschieden zurück. Sie erinnerte an die Einwände europäischer Institutionen, einschließlich der Europäischen Staatsanwaltschaft, dass einige Bestimmungen der Novelle nicht sicherstellen könnten, Straftaten gegen die Interessen der Union wirksam, angemessen und abschreckend bestrafen zu können.

Die Strafpolitik zähle zu den grundlegenden Säulen eines Staates. Es handle sich um ein entscheidendes Mittel zur Einhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Gesellschaft mit direkter Auswirkung nicht nur auf die Täter, sondern auch auf die Rechte der Geschädigten, betonte das Staatsoberhaupt. Es sei präzedenzlos, solche schwerwiegenden Änderungen im Strafrecht ohne einen ordentlichen gesetzgebenden Prozess vorzunehmen.

Man müsse sich nicht darüber einig sein, was Politik ist, doch eines gelte für jeden von uns: in einer demokratischen Gesellschaft ist die Ausübung der Macht durch Gesetze sowie die Verfassung begrenzt – und dies müsse auch der Wahlsieger respektieren, schloss die Staatspräsidentin Zuzana Čaputová ihre Rede im Nationalrat im Zusammenhang mit der vorgelegten Novelle zum Strafgesetz.

Quelle: TASR

Sofia Miklovic, Foto: TASR

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