Meldepflicht für HIV-Patienten in Gesundheitseinrichtungen

Meldepflicht für HIV-Patienten in Gesundheitseinrichtungen

In der Slowakei besteht für die HIV-positiven Patienten die Pflicht, ihre Diagnose in medizinischen Einrichtungen zu melden. Diese ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch, andernfalls drohen ihnen Strafen wegen Verbreitung einer gefährlichen Krankheit. Patienten sowie auch manche Experten machen hierbei auf die fortgeschrittenen Behandlungsmethoden aufmerksam, aufgrund welcher diese Verpflichtung nicht mehr notwendig sein müsste. Das Gesundheitsministerium sieht derzeit keine Änderung der geltenden Regelung vor, zeigt sich aber offen für eine Diskussion darüber.

Jan Koller ist einer der Patienten mit dieser Diagnose. Sein Leben hat sich durch HIV verändert, jedoch nicht aufgrund der Behandlung, sondern wegen der Vorurteile der Menschen: „Diese Erkrankung ist mit einem erheblichen Stigma verbunden. Ich wurde selbst mit einer Ablehnung seitens der Ärzte konfrontiert. Dabei stellen wir für niemanden ein Risiko dar.“

Auch deswegen gründete Jan Koller eine gemeinnützige Organisation, um anderen mit dieser Krankheit zu helfen. Einige Gesundheitsdienstleister können Vorbehalte oder Unsicherheiten hinsichtlich der Behandlung von Menschen mit HIV haben. Danica Staneková vom Nationalen Referenzzentrum für HIV- und AIDS-Prävention versteht zwar die Bedenken des Gesundheitspersonals, allerdings erinnert sie daran, dass auch Patienten eine Ambulanz oder ein Krankenhaus aufsuchen könnten, ohne zu wissen, dass sie HIV-positiv sind. Daher sollte jeder Patient als potenziell infiziert und infektiös behandelt werden. Staneková zufolge wäre es zumindest angemessen, HIV nicht als eine besondere Diagnose zu betrachten, wie es etwa im Strafgesetzbuch der Fall ist. Dort sind die Verbreitung von HIV und anderer gefährlicher Infektionen aufgeführt. HIV sei aber heute genauso behandelbar wie beispielsweise Hepatitis B, wobei diese Krankheit im Strafgesetzbuch keine besondere Diagnose darstelle.

HIV-Patienten fordern, dass sie ihre Diagnose nicht mehr gesetzlich unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung melden müssen. Solange die Krankheit mit modernen Mitteln behandelt werde, stelle sie für andere Menschen keine Gefahr dar, sagt Infektiologe Peter Sabaka: „Einige Länder haben bereits solche Veränderungen in der Rechtsprechung initiiert. Dank einer Behandlung weisen solche Patienten keine nachweisbare Viruslast auf. Sie können daher faktisch, hinsichtlich des Ansteckungsrisikos und damit auch der Notwendigkeit der Meldung als nicht infiziert betrachtet werden. Ob dies aktuell auch in der Slowakei so sein sollte, darauf kann ich vorerst keine klare Antwort geben.“

In der Slowakei leben ungefähr 1.600 Menschen mit HIV. Im Jahr 2023 kamen 140 neue Fälle hinzu.

Quelle: RTVS, Marián Žáry Kukelka

Juraj Pavlovič, Foto: TASR

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