Auf der Montagssitzung (19.5.) des Wirtschafts- und Sozialrats der Slowakischen Republik waren die Arbeitgeberverbände nicht mit der Änderung des Mindestlohngesetzes einverstanden, Gewerkschafter unterstützten sie mit Kommentaren. Dies erklärte der Arbeitsminister Erik Tomáš (Hlas-SD) nach den trilateralen Verhandlungen: „Wie erwartet stimmten die Gewerkschaftsvertreter diesem Gesetz zu, allerdings mit Anmerkungen. Die Arbeitgeber waren mit dem Gesetzesvorschlag nicht einverstanden. Wir haben uns geeinigt, dass dieses Gesetz aufgrund des Prozesses nicht auf der Parlamentssitzung im Juni vorgelegt werden kann. Wir hätten keine Zeit, es auf der Regierungssitzung am Mittwoch (22. 5.) vorzulegen, da der Legislativrat der Regierung erst am Dienstag tagt. Es ist notwendig, Anmerkungen in das oben genannte Gesetz aufzunehmen.“
Tomáš zufolge erwartet man, dass das Mindestlohngesetz erst im September und anschließend im Oktober vom Nationalrat der Slowakischen Republik erörtert wird. „Im Gesetzespaket haben wir auch Umsetzungspunkte, die bis Ende des Jahres, also bis November, verabschiedet werden müssen. Ich möchte sagen, dass das Arbeitsministerium auf dem ursprünglichen Wortlaut des Mindestlohngesetzes besteht, so, wie wir es mit dem Gewerkschaftsband KOZ verhandelt haben. Ebenso sind wir bereit, auch mit den Arbeitgebervertretern zu verhandeln“, betonte der Arbeitsminister. Er fügte hinzu, dass ein Teil der Änderungen im Mindestlohngesetz die Stärkung der Kollektivverhandlungen sei, so dass alle Arbeitnehmer in einem bestimmten Sektor durch Kollektivverträge auf höherem Niveau abgedeckt seien, wenn sich repräsentative Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern darauf einigen. „Wenn das Gesetz vom Parlament bis Ende dieses Jahres verabschiedet wird, treten die neuen Regeln nächstes Jahr in Kraft und der neue Mindestlohn sollte ab dem 1. Januar 2026 gelten“, erinnerte Tomáš.
Laut der KOZ-Präsidentin Monika Uhlerová unterstützt der Gewerkschaftsband die Gesetzesänderung. „Gleichzeitig freuen wir uns, dass die Möglichkeit einer Einigung der Sozialpartner auf den Mindestlohn in der Novelle erhalten bleibt. Dies ist eine Priorität, auf der die Europäische Kommission selbst und die Sozialpartner auf europäischer Ebene bestanden haben“, sagte Uhlerová. Nach Ansicht des Vizepräsidenten der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Rastislav Machunka, ist eine Festlegung des Mindestlohns angesichts der Wettbewerbsfähigkeit der Slowakischen Republik unangemessen. „Alles muss von der Leistung der slowakischen Wirtschaft ausgehen, die die zweitschlechteste innerhalb der EU ist. Nur Bulgarien liegt hinter uns“, bemerkte Machunka.
Quelle: TASR