E-Scooter sind in vielen europäischen Städten verbreitet und auch in der Slowakei gehören sie seit ein paar Jahren zum städtischen Leben. Gegenüber einem Auto stellen sie eine bequeme und vor allem flexiblere und umweltfreundlichere Alternative dar. Gleichzeitig haben sie aber auch viele Gegner, denn die Leihroller stehen oder liegen nur allzu oft im Weg, quer über dem Bürgersteig und werden als Müll wahrgenommen, der zu viel Platz im öffentlichen Raum einnimmt. Nicht zuletzt verursachen NutzerInnen von E-Scootern zahlreiche Unfälle, sowohl auf den Gehwegen als auch auf den Straßen. Nicht alle verlaufen glimpflich. Vier Jahre Gefängnis und lebenslanges Fahrverbot. Dieses Urteil fällte etwa das Gericht gegen einen 30-jährigen Mann, der im vergangenen Jahr im westslowakischen Trenčín unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter eine 63-jährige Fußgängerin angefahren hatte. Die Frau erlag später ihren Verletzungen. Auch dieser Fall entfachte erneut eine Debatte über strengere Regeln für E-Scooter.
Ihre Präsenz auf den Gehwegen spaltet die Gesellschaft in zwei Lager. In Paris etwa wurden die Leih-Scooter bereits nach einer Volksabstimmung verboten. Auch in der slowakischen Hauptstadt verursachen sie zahlreiche Probleme, doch der Magistrat möchte keine derart drastischen Maßnahmen ergreifen, erklärt der Sprecher der Stadt Bratislava, Peter Bubla: „Wir haben nicht vor, die Nutzung geteilter E-Scooter zu verbieten. Wir werden sie weiterhin unterstützen, aber gleichzeitig auch regulieren und auf die Einhaltung der Regeln achten. In der Fußgängerzone im Stadtzentrum dürfen E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h fahren.“
Die Einhaltung dieser Regeln werde jedoch nicht ausreichend kontrolliert, meint der Bürgeraktivist Miloš Beladič: „Ich habe in meinem Leben noch keinen E-Scooter-Fahrer gesehen, der mit der gleichen Geschwindigkeit wie ein Fußgänger fährt.“
Dementsprechend bestehe ein Bedarf danach, den Betrieb von Elektrotretrollern mehr zu regulieren. Für die Fahrer von Elektrotretrollern gelten gegenwärtig die gleichen Regeln wie für Radfahrer oder für die Nutzer von E-Bikes, allerdings mit der Ausnahme, dass sie auch auf den Gehsteigen fahren dürfen.
Quelle: RTVS