Verfassungsgericht entschied über Novelle des Strafgesetzes

Verfassungsgericht entschied über Novelle des Strafgesetzes

Die meisten Änderungen des Strafgesetzbuches stehen im Einklang mit der Verfassung der Slowakischen Republik, einige Teile jedoch nicht. Dies geht aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Slowakischen Republik vom Mittwoch (3.7.) hervor. Darüber informierte der Vorsitzende des Gerichts Ivan Fiačan. Er erklärte, dass die festgestellte Unvereinbarkeit mit der Verfassung Vermögenseinziehung sowie die Übergangsbestimmungen zur Verjährung betreffe. Das Gericht erklärte auch die Möglichkeit, illegal erlangte Beweise im Strafverfahren zugunsten des Angeklagten zu verwenden, für verfassungswidrig. Die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit betrifft nicht die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft oder die Änderung der Strafsätze und Schadengrenzen für Eigentumsdelikte. Auch der Prozess zur Verabschiedung des Gesetzes war nicht verfassungswidrig, erklärt Ivan Fiačan: „Das Verfassungsgericht sah keine derart gravierenden Mängel im Gesetzgebungsverfahren, die zu einer Verfassungswidrigkeit der Novelle führen würden.“

Das Verfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein gekürztes Gesetzgebungsverfahren nicht gegeben waren, es sah jedoch keinen derartigen Eingriff in verfassungsmäßige Rechte oder Grundsätze, der einen verfassungswidrigen Zustand darstellen würde. Im Falle der Aufhebung der Sonderstaatsanwaltschaft stellte das Gericht fest, dass ähnliche Organe in EU-Mitgliedstaaten üblich seien.

Die von der Regierungskoalition im Februar verabschiedete umfangreiche Novelle war von der ehemaligen Staatspräsidentin Zuzana Čaputová und den Oppositionsabgeordneten angefochten worden. Ende Februar beschloss das Verfassungsgericht, die Wirksamkeit von Änderungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über die strafrechtliche Haftung juristischer Personen und einigen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs auszusetzen. „Da das Gericht jetzt zu dem Schluss kam, dass einige Teile des Gesetzes nicht verfassungskonform sind, wurde die Gültigkeit der Aussetzung seiner Wirksamkeit begründet“, sagte Fiačan.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts nimmt der derzeitigen Opposition den Wind aus den Segeln, da sie bestätigt, dass der Prozess zur Verabschiedung des Gesetzes sowie die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft nicht verfassungswidrig sind. So reagierte auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Vorsitzende der Koalitionspartei Hlas-SD Matúš Šutaj Eštok. Ihm zufolge habe die Opposition die Menschen in die Irre geführt und die Proteste künstlich angeheizt, die damals nur ein Ziel hatten – „die Unterstützung des Präsidentschaftskandidaten Ivan Korčok“, betonte Šutaj Eštok. Wenn der Grundsatz gilt, dass das Gesetz erzieht, dann wird dieses sicherlich nicht zur Verbesserung der Gesellschaft beitragen. Dies erklärte die oppositionelle KDH. Die Christdemokraten wiesen darauf hin, dass die Feststellung des Verfassungsgerichts nicht bedeute, dass geringere Strafen, verkürzte Verjährungsfristen oder die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen, die Sicherheit der Bürger erhöhen und ihr Eigentum schützen würden.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

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