Slowakische Regierung wird Novelle des Strafgesetzbuches korrigieren

Slowakische Regierung wird Novelle des Strafgesetzbuches korrigieren

Die slowakische Regierung wird die unlängst verabschiedete Änderung des Strafgesetzbuches so korrigieren, wie es das Verfassungsgericht letzte Woche beschlossen hat. Nach Angaben von Justizminister Boris Susko (Smer-SD) habe sie dies mit der Europäischen Kommission vereinbart. Die Koalition will die Änderung schon nächste Woche im Parlament verabschieden. Bereits im April hatte die Europäische Kommission die Regierung von Robert Fico dafür kritisiert, dass sie Strafen für Taten im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung europäischer Gelder reduzieren wolle. EU-Justizkommissar Didier Reynders warnte die Slowakei davor, dass die Union den Erhalt von Geldern aus Brüssel aussetzen könnte: „Wir sind bereit, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei zu wahren und die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen.“

Die von der Regierungskoalition im Februar verabschiedete umfangreiche Gesetzesnovelle war von der ehemaligen Staatspräsidentin Zuzana Čaputová und Oppositionsabgeordneten angefochten worden. Nachdem das Verfassungsgericht letzte Woche entschieden hatte, dass Teile der Novelle des Strafgesetzbuches verfassungswidrig seien, verhandelten slowakische Minister mit Brüssel. Nun will die Regierung das Strafgesetzbuch ändern. Strafen für Taten im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung europäischer Gelder sollen leicht erhöht werden. Justizminister Susko erklärte: „Wir sind davon überzeugt, dass die Änderungen des Strafgesetzbuches völlig in Ordnung sind, und das Verfassungsgericht hat uns Recht gegeben. Im Prinzip haben wir vorgeschlagen, die Änderungen nach Rücksprache mit der Europäischen Kommission vorzunehmen, um jede Möglichkeit auszuschließen, die Slowakische Republik sowohl von unserer Opposition als auch von anderen Parteien anzugreifen und den finanziellen Interessen der Slowakischen Republik zu schaden.“

Kritik kam von der Opposition, u.a. vom stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalrats Michal Šimečka (PS): „Sie gewährten sich nicht nur eine Amnestie in Bezug auf Kriminelle, Korrupte und ihre eigenen Leute. Sie haben das Ganze sogar so schlecht gemacht, dass Teile der Novelle vom Verfassungsgericht gestoppt wurden und dass Teile einen Verstoß gegen unsere Verpflichtungen gegenüber der EU darstellen. Jetzt müssen sie es also über den Sommer zum wiederholten Male eilig korrigieren.“

Die Regierungskoalition will die Änderungen in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren verabschieden – und das noch bevor die schriftliche Begründung des Verfassungsgerichts veröffentlicht wird. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin befindet sich die mehr als hundertseitige schriftliche Begründung der Entscheidung des Verfassungsgerichts noch in der Ausarbeitung. Nach der Annahme hat das Justizministerium 15 Tage Zeit, es in der Gesetzessammlung zu veröffentlichen.

Quelle: STV Správy
Kay Zeisberg; Foto: TASR

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