Am Mittwoch (24. 7.) hat die Europäische Kommission in ihrem Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten sieben Empfehlungen für die Slowakei ausgesprochen. Die Empfehlungen knüpfen an jene des letzten Jahres an, die die Slowakei entweder nur teilweise oder gar nicht umgesetzt hat. In ihrem Bericht äußerte die Europäische Kommission ihre Besorgnis darüber, dass die Slowakei zu den Ländern gehört, in denen öffentliche Äußerungen der Regierung und Politiker das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen könnten. Die Empfehlungen der Europäischen Kommission betreffen daher unter anderem die Unabhängigkeit der Mitglieder des Justizrats in Bezug auf ihre Abberufung. Die Europäische Kommission empfiehlt der Slowakei auch, Gesetzesvorschläge zur Regulierung des Lobbyings vorzulegen und die Rechtsvorschriften für Interessenkonflikte und Vermögenserklärungen zu verschärfen. Nach Ansicht der Kommission hat die Slowakei in diesen Bereichen im vergangenen Jahr keine Fortschritte gemacht. Der Bericht äußert sich außerdem besorgt über die Befugnis des Generalstaatsanwalts, Entscheidungen untergeordneter Staatsanwälte außer Kraft zu setzen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft hingewiesen, zu der es trotz der von der EK geäußerten Bedenken kam. Die Kommission äußerte die Befürchtung, dass sich die Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft auf die laufenden Ermittlungsverfahren auswirken und die Wirksamkeit und Unabhängigkeit der Strafverfolgung gefährden könnte. Der Slowakei wird außerdem empfohlen, eine wirksame und unabhängige Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen auf höchster Ebene sicherzustellen. Die Kommission äußerte sich zudem zum Gesetz über die Abschaffung des Slowakischen Rundfunks und Fernsehens RTVS und die Gründung des neuen Senders STVR. Sie stellt fest, dass das Gesetz Bedenken hinsichtlich der künftigen Unabhängigkeit dieser öffentlichen TV- und Rundfunkanstalt weckt. Die abschließende Empfehlung der Kommission lautet, eine wirksame öffentliche Konsultation und die Einbeziehung von Interessengruppen in den Gesetzgebungsprozess sicherzustellen. Nach Ansicht der Kommission hat die Slowakei in diesem Bereich im vergangenen Jahr keine Fortschritte gemacht.
Ministerpräsident Robert Fico (Smer-SD) nimmt die Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Kenntnis. In seiner Stellungnahme betonte er, dass bei den Empfehlungen viele Maßnahmen, die die derzeitige Regierungskoalition in der slowakischen Rechtsordnung verankert habe, nicht berücksichtigt würden. Ihm zufolge kritisiert die Europäische Kommission eine Gesetzgebung, die auf demokratische, legale und souveräne Weise im obersten Gesetzgebungsorgan der Slowakischen Republik verabschiedet wurde. Der Grund, so Fico, seien die souveränen Positionen der derzeitigen Regierung in vielen wichtigen außenpolitischen Fragen, in denen die EU-Kommission absoluten Gehorsam von den EU-Mitgliedstaaten erwarte. Fico behauptet, dass die Europäische Kommission zwischen 2020 und 2023 taub und blind gegenüber die schweren Menschenrechtsverletzungen und den Missbrauch des Strafrechts zur Liquidierung der Opposition gewesen sei, über die sie regelmäßig informiert wurde. Sie habe kein einziges kritisches Wort über die Regierungen Igor Matovič, Eduard Heger oder Ľudovít Ódor verloren, „nur weil diese Regierungen gehorsame Vollstrecker der Politik der einzig richtigen Meinung waren“, so die Presse- und Informationsabteilung des Regierungsbüros der Slowakischen Republik.
Quelle: STVR