Die Wasserwerke Bratislava Bratislavská vodárenská spoločnosť (BVS) bieten Zuschüsse für Projekte zur Wasserrückhaltung. Nur noch bis Ende August können Gelder für entsprechende Maßnahmen bei der Stiftung der Wasserwerke beantragt werden. Förderfähig sind dabei Schulen, Kindergärten, Unternehmen, Kommunen, aber auch Privatpersonen. Insgesamt will das Unternehmen 200 000 Euro für entsprechende Projekte ausgeben.
Der Klimawandel brachte das Risiko anhaltender Trockenperioden mit sich, wobei besonders Städte gefährdet sind. Wie der Experte Andrej Škrinár vom Lehrstuhl für Wasserwirtschaft erklärt, bewirkt das Kanalisations- und Entwässerungssystem, dass das Wasser schnell aus der Landschaft abfließt:
„Die Folge ist, dass das Wasser nur kurz oder überhaupt nicht an der Niederschlagsstelle verweilt. Dadurch wird es knapp und fehlt. Nicht nur in den Städten, sondern im ganzen Land. Und das wiederum führt auch zum Absinken des Grundwasserspiegels im gesamten Land.“
Am besten funktionieren die Maßnahmen zur Wasserrückhaltung seiner Aussage nach, wenn es mehrere verschiedene gibt:
„Es geht dabei um alle möglichen Arten von Maßnahmen, durch die wir erreichen können, dass das Wasser an der Niederschlagsstelle langsam versickert. Alternativ kann man es auch zur Bewässerung nutzen. Typische Maßnahmen sind beispielsweise begrünte Hauswände und Dächer.“
Die Wasserwerke von Bratislava wollen vor allem den Bau von Versickerungsanlagen und Wasserrückhaltebecken fördern. Dafür haben sie 200 000 Euro vorgesehen und vier Gruppen von Empfängern für die Fördergelder definiert: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Gemeinden in ihrem Einzugsgebiet sowie Unternehmen und Verwaltungsgesellschaften. Anfang August hatte auch das Umweltministerium einen Aufruf zur Vorlage von Projekten für Maßnahmen zur Wasserrückhaltung ausgeschrieben, die es mit über 52 Millionen Euro fördern will. Dieses Geld können Kirchen, gemeinnützige Organisationen, die öffentliche Verwaltung, Gemeinden und andere Subjekte beantragen. Das Geld ist für alle Selbstverwaltungsregionen mit Ausnahme von Bratislava bestimmt.
Quelle: STVR