Gesetzesnovelle soll Zahlungen für „tote Seelen“ einstellen

Gesetzesnovelle soll Zahlungen für „tote Seelen“ einstellen

Jedes Jahr zahlt der Staat Millionen von Euro an Krankenversicherungsbeiträgen für so genannte „tote Seelen“. Es geht um Gelder, die für die Behandlung von Menschen vorgesehen sind, die bereits gestorben sind, aber noch im Pflegesystem verbleiben. Offiziell wird dies mit technischen Mängeln bei der Registrierung der Personen begründet. Die Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, um dieses Problem zu beheben.

Nach Angaben der Aufsichtsbehörde sind über zehntausend Menschen im Alter von 105 Jahren und älter im zentralen Versichertenregister erfasst. Sie erhalten keine medizinische Versorgung, und die Krankenkasse registriert keine Kommunikation mit ihnen. Es wird davon ausgegangen, dass sie nicht mehr am Leben sind. Aber der Staat zahlt ihre Versicherung, und das soll sich jetzt ändern, sagte Gesundheitsministerin Zuzana Dolinková: „Mit dieser Gesetzesänderung haben wir die so genannten toten Seelen ausgeschlossen oder irgendwie identifiziert. Die Krankenversicherung wird für diese Personen nicht mehr gezahlt.“

„Die toten Seelen sind das Ergebnis von technischen Mängeln bei der Registrierung der Bevölkerung. Nach dem Gesetz sind die Hinterbliebenen nicht verpflichtet, die Krankenkasse über den Tod zu informieren“, erklärte Zuzana Žiaková von der Kommunikationsabteilung der Allgemeinen Krankenkasse. Die Krankenkassen sind auf Informationen aus den verfügbaren Registern angewiesen. Todesfälle müssen sowohl von den behandelnden Ärzten als auch von den Standesämtern an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Nach Angaben des Amtes kommen aber nicht alle dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nach. Laut der Sprecherin des Amtes für die Überwachung der Gesundheitspflege Monika Hudecová führt dies zu Ungenauigkeiten, was schon langfristig ein Problem ist.

Laut Schätzungen fließen in den Gesundheitssektor in Form von Zahlungen für „tote Seelen“ etwa sieben Millionen Euro jährlich. Diese Finanzen werden nach der Novellierung im Sektor fehlen, meint Gesundheitsexpertin Jana Ježíková: „Das Geld, das wir auf diese Weise vom Finanzministerium erhalten haben, wurde in diesem Sektor für andere Ausgaben verwendet. Ab dem nächsten Jahr werden wir es verlieren. Das wird sicherlich ein Minus sein, aber andererseits ist es eine Veränderung, die sachlich richtig ist.“

Die Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung treten ab Januar nächsten Jahres in Kraft.

Quelle: STVR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

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