Schwächung der Wirtschaftsleistung des Landes

Schwächung der Wirtschaftsleistung des Landes

Die Einführung der Finanztransaktionssteuer als eine der Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen werde die Wirtschaftsleistung des Landes schwächen und erfolgreiche Firmen diskriminieren. Dies sagte der Generalsekretär der Republikunion der Arbeitgeber (RÚZ) Martin Hošták und fügte hinzu, dass diese Steuer auf langfristige Sicht über etwa 15 Jahren auch zu einer Senkung des slowakischen BIP um bis zu 2 Prozent führen werde und dabei einen Verlust von rund 8.000 Arbeitsplätzen nach sich zieht. Das sind in etwa so viele Arbeitnehmer wie in zwei Automobilfabriken.

Hošták erinnerte, dass die Finanztransaktionssteuer nicht nur Unternehmer, sondern auch alle anderen Bürger betreffen werde. Man sollte sich dessen bewusst sein, dass sich am Ende jeder finanziellen Transaktion der Endverbraucher befinde. Seine Äußerungen wurden dabei auch von renommierten Fachleuten und Analytikern bestätigt. Denn die erhöhten Kosten werden sich anschließend in höheren Preisen für Waren und Dienstleistungen widerspiegeln, was wiederum zu weiteren wachsenden Kosten für Verbraucher und dementsprechend auch zu einer steigenden Inflation führen wird. Hošták zufolge existiert so eine Art von Steuern in keinem anderen Land der Eurozone.

Laut dem Generalsekretär der Republikunion der Arbeitgeber werde die Einführung der Finanztransaktionssteuer dazu führen, dass der Staat bei anderen Steuern und Abgaben letztendlich weniger eintreiben werde, weil sich die Wirtschaft verlangsamt und Unternehmeraktivitäten und Investitionen eingeschränkt werden.

Die Finanztransaktionssteuer als Teil des Sparpakets der öffentlichen Finanzen wurde vom Slowakischen Nationalrat am 3. Oktober verabschiedet. Für die Annahme stimmten alle 79 Koalitionsabgeordneten, alle 62 anwesenden oppositionellen Parlamentarier waren dagegen. Der gesamte Gesetzentwurf wurde wieder in einem gekürzten legislativen Verfahren verhandelt.

Im Einklang mit dem neuen Gesetz müssen ab dem 1. April 2025 alle juristischen Personen und Selbständige 0,4 % des Betrags bei Überweisungen und 0,8 % bei Bargeldoperationen an den Staat abführen. Die Finanztransaktionssteuer soll dem Staatshaushalt rund 700 Millionen Euro einbringen. Im kommenden Jahr wird es eine niedrigere Summe sein, da das entsprechende Gesetz erst im 2. Quartal in Kraft tritt.

Quelle: TASR
Sofia Miklovic; Foto: TASR

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