Vom 1. Januar bis zum 31.März des nächsten Jahres gilt für Unternehmen in der Slowakei eine Obergrenze für die Energieerzeugungskosten bei den Energiepreisen. Sie beträgt 199 Euro pro Megawattstunde für Strom und 99 Euro pro Megawattstunde für Gas. Oberhalb dieser Grenze erstattet der Staat 80 Prozent der Ausgaben. Im Rahmen dieser Hilfen für Unternehmen stehen in diesem Jahr bereits die erforderlichen Finanzen zur Verfügung, denn die Aufstockung des diesjährigen Etats um 1,5 Milliarden Euro ist schon im Parlament verabschiedet worden. Davon sollen 900 Millionen insbesondere als Förderung für von hohen Energiepreisen betroffene Firmen dienen. Um die Beihilfe im nächsten Jahr fortsetzen zu können, ist noch die Verabschiedung des Staatshaushalts für 2023 nötig.
Deckelung von Energiepreisen
Máte problém s prehrávaním? Nahláste nám chybu v prehrávači.